EU-Lifeprojekt zum Schutz der Europäischen Sumpfschildkröte und der Amphibien im Nordeuropäischen Flachland

Herpetologen Litauens, Polens und Deutschlands initiierten ein Projekt zum Schutz der Europäischen Sumpfschildkröte und der Amphibien im Nordeuropäischen Flachland. Es hat eine Laufzeit von 2005 bis 2009. Als Leitarten wurden die FFH-Anhang II -Arten Emys orbicularis, Bombina bombina und Triturus cristatus definiert. Arbeitsschwerpunkte sind der Erhalt, die Revitalisierung und die Vernetzung der Lebensräume dieser Arten. Als Synergieeffekt ist eine signifikante Verbesserung des Gebietswasserhaushaltes, eine Strukturanreicherung und eine Aufwertung faunistischer Lebensräume zu erwarten.


  1. Projektteilnehmer
  2. Projektzeitraum
  3. Leitarten, Inhalte, Maßnahmen, Projektgebiete in Deutschland/Brandenburg
  4. Projektträger Deutschland/Brandenburg
  5. Projektmanagement in Brandenburg
  6. Zusammenarbeit
  7. Finanzierung
  8. Antragstellung
  9. Workshop am 17.-19. März 2006
  10. Workshop am 5.-8. Mai 2006
  11. Faltblatt zu den geschützten Arten
  12. Faltblatt zu den geschützten Habitaten
  13. Internationaler Workshop zum Thema Schutz der Reliktpopulationen der Europäischen Sumpfschildkröte am nördlichen Arealrand Erfahrungen und Perspektiven in Angermünde am 21. -22. April 2009
  14. Jahrestagung der Brandenburger und Berliner Feldherpetologen am 24.-25. April 2009

1. Projektteilnehmer

Das EU-Lifeprojekt ist ein Gemeinschaftsprojekt von Naturschutzverbänden und -Verwaltungen aus Litauen, Polen und Deutschland. Bei der logistischen Projektvorbereitung und -umsetzung erhält das Projekt Unterstützung aus Dänemark .


2. Projektzeitraum

Die Laufzeit des Projektes betrug insgesamt fünf Jahre. Der Maßnahmenbeginn war am 8. Januar 2005. Der Projektabschluß erfolgte im Jahre 2009.


3. Leitarten, Inhalte, Maßnahmen, Projektgebiete in Deutschland/Brandenburg

Die Leitarten sind die nach der FFH-Richtlinie Anhang II besonders geschützten Arten Europäische Sumpfschildkröte Emys orbicularis, Rotbauchunke Bombina bombina und Kammmolch Triturus cristatus.
Schwerpunkt des Projektes sind Maßnahmen, die dem Erhalt, der Revitalisierung und Vernetzung der Lebensräume dieser Arten im Bereich ihrer nordwestlichen Arealgrenze dienen. Weitere Zielarten sind die nach Anhang IV der FFH-Richtlinie besonders zu schützenden Arten, wie Moorfrosch Rana arvalis, Knoblauchkröte Pelobates fuscus, Kleiner Wasserfrosch Rana lessonae, Wechselkröte Bufo viridis und Zauneidechse Lacerta agilis.
Als Synergieeffekt ist durch die Maßnahmen eine wesentliche Habitatverbesserung für alle weiteren autochthonen Amphibien- und Reptilienarten zu erwarten. In den Brandenburger Projektgebieten wird auch der Laubfrosch Hyla arborea (in Brandenburg vom Aussterben bedroht) profitieren.
Wesentliche Maßnahmen stellen Flächenkauf, Gewässerrevitalisierung, Gewässerrandstreifen und Feldgehölzpflanzungen dar.
In Deutschland liegen sämtliche Maßnahmengebiete im Land Brandenburg. Die einbezogenen sechs "NATURA-2000"-Gebiete verteilen sich auf die Landkreise Uckermark mit drei Teilgebieten, mit je einem Teilgebiet der Landkreis Barnim, der Landkreis Märkisch-Oderland und der Landkreis Ostprignitz-Ruppin.
Sie besitzen für den Schutz der o.g. Arten eine herausragende Bedeutung.


4. Projektträger Deutschland/Brandenburg

Als Projektträger in Deutschland fungieren die Arbeitsgemeinschaft Natur- und Artenschutz e.V. (AGENA e.V) für fünf Gebiete und der Landschaftsförderverein (LFV) Oberes Rhinluch e.V. für ein Gebiet.


5. Projektmanagement in Brandenburg

Das Projektmanagement in Brandenburg wird für die entsprechenden Teilprojekte von Mitarbeitern der Trägervereine durchgeführt.


6. Zusammenarbeit

Das Brandenburger Projekt ist in enger Zusammenarbeit mit der Naturschutzstation Oberes Rhinluch, Landesumweltamt Brandenburg, erarbeitet worden. Sämtliche Projektinhalte und Maßnahmen werden in Zusammenarbeit und Abstimmung mit den zuständigen Behörden, wie Landesbehörden, Kreisverwaltungen, Großschutzgebietsverwaltungen und den Landeigentümern, Landnutzern und Verbänden umgesetzt.


7. Finanzierung

Das EU-Lifeprojekt wird zu 50% von der Europäischen Union gefördert. Die restlichen 50% müssen von den Projektträgern in Kofinanzierung bzw. als Eigenanteil realisiert werden.
Als Kofinanzierer fungieren die Klara Samariter-Stiftung, die Heinz Sielmann Stiftung, die Deutsche Umwelthilfe und die Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg.
Die Klara Samariter-Stiftung und die Heinz Sielmann Stiftung sind bereits in bedeutendem Maße finanziell am Brandenburger Sumpfschildkrötenprojekt beteiligt.


8. Antragstellung

Die Antragstellung bei der zuständigen EU-Behörde in Brüssel erfolgte als internationales Projekt über das Umweltministerium Litauens.


Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die folgende Adresse:

Agena e.V.
Nauener Str. 68
16833 Linum
Telefon: 033922 / 994646

e-mail: info @ agnatur.net

Faltblatt zu den geschützten Arten für das EU LIFE-Projekt

Faltblatt zu den geschützten Lebensräumen